Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1 GG)
… bedeutet, jede Person entscheidet selbst, wem sie welche persönlichen Daten zu welchem Zweck anvertraut.
Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz sind u. a. im Grundgesetz (GG), im Strafgesetzbuch (StGB), im Bundedatenschutzgesetz (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG), den Sozialgesetzbüchern, dem Schulgesetz, und weiteren Gesetzen beschrieben.
Datenweitergabe
Zur Weitergabe der erhaltenen Informationen gilt der gerne bemühte Spruch "alles ist verboten – es sei denn es ist erlaubt".
Um von betroffenen Personen eine Erlaubnis zur Datenweitergabe zu erhalten, muss diese stets die sie betreffenden Vorgänge durchschauen können. Dazu ist eine Aufklärung über Zweck der Datenerhebung, zu potenziellen Befugnissen der Datenweitergabe und zu Pflichten der Weitergabe zu leisten.
Es empfiehlt sich eine qualifizierte Einwilligung zur Informationsweitergabe einzuholen.
Auskunftsrecht von Betroffenen - nicht nur im Kinderschutzverfahren
Formular Datenschutzerklärung
(Vorlage, erstellt von Start gGmbH)

Ein Datenschutz-Krimi mit Rätseln zur Einführung in Computersicherheit und Schadsoftware. Empfohlen ab Klasse 3, geringe Vorkenntnisse nötig. Füllt etwa eine Doppelstunde.
In der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern sowie verschiedenen Netzwerkpartnern führt das Thema Datenschutz immer wieder zu großer Unsicherheit und vielen Fragen. Daher haben wir zu wiederkehrenden Fragen nachfolgend einige Informationen eingestellt.
Kinderschutz und Datenschutz im Einklang
Vertraulichkeit von Informantendaten in der Jugendhilfe
Datenübermittlung durch das Jobcenter an das Jugendamt wegen vermuteter Kindeswohlgefährdung
Landkreis Teltow-Fläming
Jugendamt, Kinderschutzkoordination
Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
www.teltow-flaeming.de
☎ 03371 608 3520 (Di - Do)
🖷 03371 608 9005
h.becker-heinrich@teltow-flaeming.de
i. V. Heike Becker-Heinrich
☎ 03371 608 3520 (Di - Do)
🖷 03371 608 9005
familienfoerderung@teltow-flaeming.de
Kontaktaufnahme bitte vorrangig per E-Mail
0800 45 67 809

Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Anlage 1 zur Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung