"insoweit erfahrene Fachkraft"

Einschaltung einer "insoweit erfahrenen Fachkraft" gemäß § 8a (4 und 5) SGB VIII

Gemäß § 8a Abs. 4 und 5 SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) haben Träger von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, vereinbarungsgemäß sicherzustellen, dass deren Fachkräfte bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos eine "insoweit erfahrene Fachkraft" hinzuziehen.

Dies sind zum Beispiel:

  • Kindertagespflegepersonen,
  • Pädagogischen Fachkräfte in Kindertagesstätten, einschließlich Horten
  • in ambulanten und stationären Einrichtungen der Jugendhilfe.
  • Sozialarbeit an Schulen, in Jugendzentren, Jugendklubs

Zunächst sind die trägerinternen „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ zu nutzen. Falls Sie keine internen „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ haben, so suchen Sie sich gerne aus der Liste auf der nachfolgend eingestellten Info zur Einschaltung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ eine Person aus und nehmen selbst Kontakt zur Beratungsanfrage auf.

Information zur Einschaltung einer insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß § 8a SGB VIII

Sollten sie Sorge haben, dass Kinder durch Fachkräfte gefährdet sind, so können sie sich ebenfalls von einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ beraten lassen, um zu klären, ob es Handlungsbedarf gemäß § 8a gibt, oder gegebenenfalls Handlungsbedarf gemäß § 47 SGB VIII besteht.

Inhalt der Rahmenkonzeption zur Tätigkeit der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (ieFk) im Landkreis Teltow-Fläming

  1. Allgemeines
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Aufgabenspektrum der "insoweit erfahrenen Fachkraft"
  4. Fachliche Verantwortung der "insoweit erfahrenen Fachkraft"
  5. Rolle der "insoweit erfahrenen Fachkraft"
  6. Zuständigkeit und Ansiedelung der "insoweit erfahrenen Fachkraft"
  7. Qualifikation der "insoweit erfahrenen Fachkraft"
  8. Durchführung des Beratungsprozesses
  9. Dokumentation
  10. Datenschutz
  11. Inanspruchnahme und Finanzierung der "insoweit erfahrenen Fachkraft"
  12. Qualitätsentwicklung
  13. Kooperation und Evaluation

Rahmenkonzeption zur Tätigkeit der "insoweit erfahrenen Fachkraft" (ieFk)

Eigendokumentation der "insoweit erfahrenen Fachkraft" (ieFk) im Landkreis TF

Evaluationsvorlage der Arbeit als "insoweit erfahrene Fachkraft" (ieFk) im Landkreis TF

Termine Arbeitskreis insoweit erfahrene Fachkraft

Für das Jahr 2026 können Termine erst nach Neubesetzung der Stelle der Kinderschutzkoordination bekannt gegeben werden.

Einschaltung einer "insoweit erfahrenen Fachkraft" nach § 8b (1) SGB VIII und nach § 4 (2) KKG

Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben die Möglichkeit zur Einschätzung eines Gefährdungsrisikos eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ beratend hinzu zu ziehen.

Zu diesen Personen gehören beispielsweise:

  • Ärzte, Ärztinnen, Zahnärzte, Zahnärztinnen
  • Hebammen, Entbindungspfleger
  • Angehörige eines anderen Heilberufes,
  • Berufspsychologen, Berufspsychologinnen
  • Berater*innen in Suchtberatungsstellen,
  • Schwangerschaftsberatungsstellen,
  • Ehe- und Familienberatungsstellen,
  • staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagogen, Sozialpädagoginnen
  • wie auch Lehrkräfte/Schulleitungen die im Landkreis Teltow-Fläming tätig sind.

Auch Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (z.B. Sportvereine, Jugendfeuerwehr) können zur Gefährdungseinschätzung eine Beratungsanfrage stellen. Sie wenden sich zur Einschaltung an eine der beiden Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Landkreis Teltow-Fläming:

DRK-Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Straße der Friedens 15
14943 Luckenwalde
03371 610 542
efb.luckenwalde@drk-fs.de

AWO-Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Kirchstraße 1
15806 Zossen
03377 302 272
efb.zossen@awo-bb-sued.de

Sie können sich auch gerne an eine weitere „insoweit erfahrene Fachkraft aus der Liste auf der nachfolgend eingestellten Information zur Einschaltung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ wenden und Kontakt zur Beratungsanfrage aufnehmen.

Information zur Einschaltung einer insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß § 8b SGB VIII, § 4 KKG

Weitere Informationen zur „insoweit erfahrenen Fachkraft erhalten Sie in der Rahmenkonzeption zur Tätigkeit der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ auf der mittleren Seite.

Kontakt

Landkreis Teltow-Fläming
Jugendamt, Kinderschutzkoordination
Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
www.teltow-flaeming.de

Kinderschutz

☎ 03371 608 3520 (Di - Do)
🖷 03371 608 9005

Frühe Hilfen - Familienförderung

Stefanie Klemt
☎ 03371 608 3461 (Mo-Do)
🖷 03371 608 9005

Kontaktaufnahme bitte vorrangig per E-Mail

Kinder- und Jugendnotruf TF

0800 45 67 809