Gemäß § 8a Abs. 4 und 5 SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) haben Träger von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, vereinbarungsgemäß sicherzustellen, dass deren Fachkräfte bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos eine "insoweit erfahrene Fachkraft" hinzuziehen.
Dies sind zum Beispiel:
Zunächst sind die trägerinternen „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ zu nutzen. Falls Sie keine internen „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ haben, so suchen Sie sich gerne aus der Liste auf der nachfolgend eingestellten Info zur Einschaltung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ eine Person aus und nehmen selbst Kontakt zur Beratungsanfrage auf.
Information zur Einschaltung einer insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß § 8a SGB VIII
Sollten sie Sorge haben, dass Kinder durch Fachkräfte gefährdet sind, so können sie sich ebenfalls von einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ beraten lassen, um zu klären, ob es Handlungsbedarf gemäß § 8a gibt, oder gegebenenfalls Handlungsbedarf gemäß § 47 SGB VIII besteht.
Rahmenkonzeption zur Tätigkeit der "insoweit erfahrenen Fachkraft" (ieFk)
Eigendokumentation der "insoweit erfahrenen Fachkraft" (ieFk) im Landkreis TF
Evaluationsvorlage der Arbeit als "insoweit erfahrene Fachkraft" (ieFk) im Landkreis TF
Termine Arbeitskreis insoweit erfahrene Fachkraft
Für das Jahr 2026 können Termine erst nach Neubesetzung der Stelle der Kinderschutzkoordination bekannt gegeben werden.
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben die Möglichkeit zur Einschätzung eines Gefährdungsrisikos eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ beratend hinzu zu ziehen.
Zu diesen Personen gehören beispielsweise:
Auch Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (z.B. Sportvereine, Jugendfeuerwehr) können zur Gefährdungseinschätzung eine Beratungsanfrage stellen. Sie wenden sich zur Einschaltung an eine der beiden Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Landkreis Teltow-Fläming:
DRK-Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Straße der Friedens 15
14943 Luckenwalde
☎ 03371 610 542
efb.luckenwalde@drk-fs.de
AWO-Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Kirchstraße 1
15806 Zossen
☎ 03377 302 272
efb.zossen@awo-bb-sued.de
Sie können sich auch gerne an eine weitere „insoweit erfahrene Fachkraft aus der Liste auf der nachfolgend eingestellten Information zur Einschaltung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ wenden und Kontakt zur Beratungsanfrage aufnehmen.
Information zur Einschaltung einer insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß § 8b SGB VIII, § 4 KKG
Weitere Informationen zur „insoweit erfahrenen Fachkraft erhalten Sie in der Rahmenkonzeption zur Tätigkeit der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ auf der mittleren Seite.
An dieser Stelle wird die jährliche Auswertung der Arbeit der "insoweit erfahrenen Fachkräfte" (gemäß § 8a und § 8b SGB VIII, § 4 KKG) veröffentlicht
Landkreis Teltow-Fläming
Jugendamt, Kinderschutzkoordination
Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
www.teltow-flaeming.de
☎ 03371 608 3520 (Di - Do)
🖷 03371 608 9005
h.becker-heinrich@teltow-flaeming.de
Stefanie Klemt
☎ 03371 608 3461 (Mo-Do)
🖷 03371 608 9005
s.klemt@teltow-flaeming.de
familienfoerderung@teltow-flaeming.de
Kontaktaufnahme bitte vorrangig per E-Mail
0800 45 67 809

Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Anlage 1 zur Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung