Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, Kindeswohlgefährdung zu erkennen und die richtigen Schritte zu unternehmen, um Kindern und Jugendlichen zu helfen.
Vernachlässigung des körperlichen Kindeswohls
Mangelhafte Versorgung und Pflege wie unzureichende Ernährung, Pflege und Kleidung, Mangel an Gesundheitsfürsorge und Unterlassen ärztlicher Behandlung. Zu geringe Beaufsichtigung und Zuwendung. Unzureichender Schutz vor Risiken und Gefahren.
Einem hohen Gefährdungsrisiko für Leben und Gesundheit sind Säuglinge und Kleinkinder, aber auch Kinder mit Behinderung ausgesetzt, die in besonderem Maße auf Fürsorge und Schutz angewiesen sind und keine oder kaum Möglichkeiten der Selbsthilfe haben.
Vernachlässigungdes seelischen Kindeswohls (emotionale Vernachlässigung)
Ein unzureichendes oder ständig wechselndes und dadurch nicht verlässliches, tragfähiges emotionales Beziehungsangebot.
Mangel an Aufmerksamkeit und emotionaler Zuwendung; Nichteingehen auf Bedürfnisse des Kindes; Unterlassen angemessener Erziehung.
Vernachlässigungder geistigen Entwicklung
Mangel an Entwicklungsimpulsen und Förderung der Bildung, u.a. das Desinteresse der Eltern am regelmäßigen Schulbesuch des Kindes.
Körperliche Misshandlung / Gewalt
Direkte Gewalteinwirkung auf das Kind durch Schlagen, Treten, Herunterstoßen, Schütteln, Beißen, Würgen, Verbrennen, Verätzen, Vergiftungen, Untertauchen in Wasser, Stichverletzungen zufügen, der Kälte aussetzen. Die Mehrzahl der körperlichen Misshandlungen hinterlässt sichtbare Spuren auf der Haut.
Körperliche Symptome: Verletzungen an untypischen Stellen (die sich ein Kind durch Sturz etc. nicht selbst zugezogen haben kann), blaue Flecken, Handabdrücke, Abdrücke von Gegenständen, Abschürfungen, Bissspuren, Striemen, Platzwunden, Verbrennungen (an ungewöhnlichen Körperstellen), Kopfverletzungen, Schädel-, Knochen-, Rippenbrüche, Verletzungen innerer Organe, Schädigungen des Zentralen Nervensystems (ZNS).
Durch Misshandlungen verursachte gravierende Schädigungen des Zentralnervensystems (ZNS) sind die häufigste misshandlungsbedingte Todesursache (z.B. durch Schütteltrauma).
Verletzungen des Bauchraumes und des Brustkorbes kommen zwar selten vor, jedoch sind sie nach den Verletzungen des ZNS die zweithäufigste Todesursache – nicht zuletzt deshalb, da wegen schleichender Symptomatik ärztliche Hilfe zu spät aufgesucht wird.
Psychische Misshandlung / Gewalt
Zurückweisung, Ablehnung und Herabsetzung des Kindes, Verängstigung, Terrorisierung und Isolierung, (dauerhaftes alltägliches) Beschimpfen, Verspotten, Erniedrigen, Liebesentzug, Einsperren, Sündenbockrolle, Überforderung durch unangemessene Erwartungen.
Soziale Isolierung, Einschüchterung, vielfältige massive Bedrohungen einschließlich Todesdrohungen. Symbiotische Bindung des Kindes durch einen Elternteil.
Sexueller Kindesmissbrauch / sexuelle Gewalt
Sexuelle Handlungen mit Körperkontakt, Vorzeigen pornografischen Materials durch eine erwachsene oder wesentlich ältere jugendliche Person, oft unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen. Sexueller Missbrauch ist immer auch mit seelischer und körperlicher Gewalt verbunden.
Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom
Als subtile Spielform der Kindesmisshandlung manipulieren und erzeugen fürsorglich erscheinende Mütter (viel seltener Väter) Krankheitssymptome bei ihren Kindern durch Verabreichung von Medikamenten/Abführmitteln, absichtliche Verletzungen und Verätzungen, Vorenthalten von Nahrung etc., stellen sie damit immer wieder Ärzten vor und lösen vielfache medizinische Untersuchungen und inadäquate therapeutische Behandlungen aus.
Adoleszenzkonflikte
Fehlende Akzeptanz der wachsenden Fähigkeit und des wachsenden Bedürfnisses des Kindes zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln (§ 1626 Abs. 2 BGB)
Auseinandersetzungen zwischen Eltern und ihren heranwachsenden Kindern.
Ablösungs- und Autonomiekonflikte, die nicht generell problematisch sind, sondern bis zu einem bestimmten Grad zum Prozess des Erwachsenwerdens dazu gehören, können nicht gelöst werden, sondern eskalieren und verhindern die Verwirklichung altersgemäßer Bedürfnisse nach autonomer Lebensführung.
Spezifische Formen der Kindeswohlgefährdung bei Trennung/Scheidung
Missbrauch des Sorgerechts: Instrumentalisierung des Kindes in Elternkonflikten
Kinder werden in Streit und Auseinandersetzungen zwischen den Eltern hinzugezogen und für Interessen der Eltern instrumentalisiert. Häufig handelt es sich um eskalierende Trennungskonflikte.
Missbrauch des Sorgerechts: Vereitelung von Umgangskontakten
Der sorgeberechtigte Elternteil verhindert den für die gesunde Entwicklung des Kindes erforderlichen Kontakt und Beziehungsaufnahme des Kindes zu umgangsberechtigten Personen wie zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, Großeltern oder anderen.
Die Symptome und Folgen von Vernachlässigung und Misshandlung zeigen sich – neben den offenkundigen Verletzungen durch körperliche Misshandlung – in einer großen Bandbreite von Entwicklungsstörungen, psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten, dissozialem und delinquentem Verhalten (aus Opfern werden Täter), Alkohol- und Drogenabhängigkeit, Suizidgefährdung und selbstschädigendem Verhalten.
Die nachfolgend beschriebenen „gewichtigen“ Anhaltspunkte (Indikatoren) sind Beispiele für beobachtbare und wahrnehmbare Hinweise. Sie dienen als Grundlage für die Gefährdungseinschätzung und das daraus erforderliche Handeln.
Diese Indikatorenliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird sein, dass nicht alle möglichen Gefährdungssituationen berücksichtigt sind, daher ist die Liste keinesfalls abschließend zu betrachten.
Ziel der Indikatorenliste ist es, sowohl zu einer größeren Verlässlichkeit von individuellen Einschätzungen beizutragen als auch eine wichtige Grundlage zur Erzielung intersubjektiver Einschätzungen im Rahmen der kollegialen Beratung zu schaffen.
Vernachlässigungs- und Misshandlungssymptome können sein auf der Ebene der
Anhaltspunkte beim Kind oder Jugendlichen:
Äußere Erscheinung:
Verhalten des Kindes:
Psychosoziale Entwicklung des Kindes:
Anhaltspunkte in Familie und Lebensumfeld:
Verhalten der Erziehungspersonen in und außerhalb der häuslichen Gemeinschaft:
Familiäre Situation
drohende Obdachlosigkeit
Verletzung der Aufsichtspflicht durch Alleinlassen von Kindern oder Einsatz ungeeigneter Dritte (z.B. ältere Geschwisterkinder, alkoholisierte oder unter Medikamenten/ Drogen stehende Aufsichtsperson);
Missbrauch des Kindes zur Begehung von Straftaten oder anderen verwerflichen Taten;
Akute psychische Erkrankung eines Elternteils/beider Eltern
Persönliche Situation der Erziehungspersonen der häuslichen Gemeinschaft:
Wohnsituation:
Elterliche Fürsorge:
familiäre Risikofaktoren:
Anhaltspunkte zur mangelnden Mitwirkungsbereitschaft und -fähigkeit:
Hinschauen - Reagieren!
Aufmerksam sein
Achten Sie auf Ihre Umgebung, vertrauen Sie auf das, was Sie hören, sehen und fühlen.
Verbündete suchen
Vier Augen sehen mehr, vier Ohren hören mehr als zwei. Tauschen Sie sich aus.
Beobachtungen notieren
Das gibt Sicherheit und kann als Information an Fachleute weitergegeben werden.
Ruhe bewahren
Das Erkennen seelischer, körperlicher oder sexueller Misshandlung ist meist ein langwieriger Prozess.
Da sein
Hören Sie zu, wenn Kinder/Jugendliche mit Ihnen sprechen, (un)eindeutige Aussagen treffen, sich Ihnen anvertrauen, Sie um Hilfe bitten…
Hilfe holen
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit Ihren Vermutungen oder Ihrem Wissen umgehen sollen, wenden Sie sich an Fachleute und holen sich Unterstützung.
Hilfe anbieten
Bieten Sie dem Kind oder Jugendlichen die Kontaktaufnahme und Begleitung zu den Fachstellen an. Benennen Sie den betroffenen Familien Ansprechpartner und begleiten Sie sie zum Erstkontakt. Falls Sie selbst Hilfe leisten können, seien Sie bereit.
Dritte einschalten
Sie können sich an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming, die Polizeidienststellen im Landkreis und an die Gerichte wenden.
Bedenken Sie immer, dass das Wohl des Kindes/Jugendlichen im Vordergrund steht. Es ist eine schwere Entscheidung, abzuwägen, was das Beste für ein Kind oder einen Jugendlichen ist. Daher empfehlen wir immer, sich zuerst Unterstützung zur Entscheidungsfindung zu holen.
Kinderschutz ist nicht nur Sache von Behörden, Institutionen oder Netzwerken. Wir alle haben das Recht und die Pflicht, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen.
Jugendamt
Das Jugendamt kann den Eltern und ihren Kindern und Jugendlichen Beratung und Unterstützung anbieten, um eine Gefährdung zu verhindern oder abzuwenden. Es hat die Verantwortung, unverzüglich zu handeln, wenn eine Kindeswohlgefährdung gemeldet wird.
Familiengericht
Das Familiengericht hat bei Feststellung einer Kindeswohlgefährdung in das elterliche Sorgerecht einzugreifen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Es kann den Eltern Auflagen und Weisungen zur Erziehung und Förderung erteilen. Sind solche Maßnahmen erfolglos geblieben oder ist anzunehmen, dass sie zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung nicht ausreichen, kann die elterliche Sorge teilweise oder insgesamt entzogen werden.
Polizei
Die Polizei ist eine Gefahrenabwehrbehörde und zuständig für die Verhütung von Straftaten. Die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ist eine Straftat gemäß § 171 Strafgesetzbuch, ebenso wie die Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 Strafgesetzbuch. Die Polizei hat Möglichkeiten zur sofortigen Krisenintervention, um Kinder aus der Gefahrensituation zu nehmen und sie zu schützen.
Kinder- und Jugendnotruf
Die Kreisverwaltung Teltow-Fläming bietet einen eigenen Kinder- und Jugendnotruf.
Er ist rund um die Uhr erreichbar:
☎ 0800 4567809
Imke Hübner
Leiterin Sachgebiet Sozialpädagogischer Dienst
☎ 03371 608 3500
sozialpaedagogischerdienst@teltow-flaeming.de
i.huebner@teltow-flaeming.de
Heike Becker-Heinrich
Koordinatorin des Netzwerkes Kinderschutz
☎ 03371 608 3520 (di-do)
h.becker-heinrich@teltow-flaeming.de
Anfragen zur Inobhutnahme erfolgen immer unter Einschaltung des Sozialpädagogischen Dienstes des Jugendamtes. Außerhalb der Sprechzeiten ist der Kinder- und Jugendnotruf 0800 456 78 09 zu nutzen.
Einrichtungen sind:
Leben(s)zeit gGmbH – Einrichtung zur Ionobhutnahme
Haag 5
14943 Luckenwalde
Trebbiner Kinder- und Jugendheim e. V.
Bergstraße 11
14959 Trebbin
☎ 03373 115 305
Märkisches Kinder- und Jugenddorf e. V.
Salvador-Allende-Straße 22
14974 Ludwigsfelde
☎ 03378 202 782
| Notrufe / Notdienst | Telefonnummer |
|---|---|
| Feuerwehr und Rettungsdienst | 112 |
| Polizei | 110 |
| Krankenhaus Ludwigsfelde | 03378 828-0 |
| Krankenhaus Luckenwalde | 03371 699-0 |
| Giftnotruf (24 h) | 030 19240 |
| Drogennotruf | 030 19237 |
| Kinder- und Jugendnotruf TF (24 h kostenfrei) | 0800 4567809 |
| Kindertelefon (bundesweit) | 0800 111 0 333 |
| Elterntelefon (bundesweit) | 0800 111 0 550 |
Wozu dient der Mitteilungsbogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
Der Mitteilungsbogen wurde vom Netzwerk Kinderschutz TF entwickelt. Mit seiner Hilfe werden im Verdachtsfall alle wesentlichen Informationen erfasst. Er hilft Ihnen, alle wesentlichen Infos mitzuteilen und dem Jugendamt zur ersten Einschätzung des Gefährdungsrisikos.
Zum Download:
Mitteilunsgbogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Wer nutzt den Bogen?
Alle Bürger des Landkreises Teltow-Fläming, die einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben. Dazu gehören neben Privatpersonen auch Fachleute aus der Jugendhilfe, Medizin, Schule, …
Wann nutze ich den Bogen?
… als Privatperson, wenn ich einen Verdacht habe, dass das Wohl des Kindes / Jugendlichen gefährdet ist und ich selbst nicht helfen kann.
…als Fachkraft, wenn meine bereits ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefährdung abzuwenden, oder wenn die Personensorgeberechtigten die Hilfen ablehnen.
Was muss ich mitteilen?
Privatpersonen:
… das, was Sie wissen. Alle anderen Felder bleiben leer. Je mehr Infos Sie geben können, desto besser ist eine erste Gefährdungseinschätzung durch das Jugendamt möglich.
Als Privatperson haben Sie auch die Möglichkeit, eine anonyme Mitteilung zu machen. Wenn möglich ist gerne eine Mitteilung mit Kontaktdaten gewünscht, um ggf. Rücksprache zu nehmen.
Fachkräfte der Jugendhilfe
Fachkräfte der Jugendhilfe müssen vorab nach ihrem internen Verfahren im Kinderschutz gehandelt haben (Beachte: Einschaltungspflicht „insoweit erfahrene Fachkraft“)
Die Mitteilung erfolgt unter Angabe der zuständigen Mitarbeiter mit Kontaktdaten.
Eigene Dokumentationen können angefügt werden. Möglichst präzise beschreibende Angaben sind erwünscht.
Andere Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
… haben vorab die Möglichkeit zur Risikoeinschätzung eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzu zu ziehen.
Die Mitteilung erfolgt unter Angabe der zuständigen Mitarbeiter mit Kontaktdaten.
Eigene Dokumentationen können angefügt werden. Möglichst präzise beschreibende Angaben sind erwünscht.
Wie nutze ich den Mitteilungsbogen?
Er kann am Bildschirm ausgefüllt, gespeichert und als E-Mail-Anhang verschickt werden. Sie können den Mitteilungsbogen natürlich auch ausdrucken, von Hand ausfüllen und per Post versenden oder faxen.
Wohin sende ich den Mitteilungsbogen?
Jugendamt
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
jugendamt@teltow-flaeming.de
Imke Hübner
Leiterin Sachgebiet Sozialpädagogischer Dienst
☎ 03371 608 3500
sozialpaedagogischerdienst@teltow-flaeming.de
i.huebner@teltow-flaeming.de
Landkreis Teltow-Fläming
Jugendamt, Kinderschutzkoordination
Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
www.teltow-flaeming.de
☎ 03371 608 3520 (Di - Do)
🖷 03371 608 9005
h.becker-heinrich@teltow-flaeming.de
i. V. Heike Becker-Heinrich
☎ 03371 608 3520 (Di - Do)
🖷 03371 608 9005
familienfoerderung@teltow-flaeming.de
Kontaktaufnahme bitte vorrangig per E-Mail
0800 45 67 809

Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Anlage 1 zur Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung