Schule

Schutzauftrag in Schulen

Schulen haben einen eigenen Auftrag zur Umsetzung des Kinderschutzes. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich  auf Landesebene im Brandenburgischen Schulgesetz, auf Bundesebene im Bundeskinderschutzgesetz, seit 2021 auch im Kinder-Jugendstärkungsgesetz und zuletzt seit 1.8.2024 sind Angaben im Kinder- und Jugendgesetz des Landes Brandeburg dazugekommen.

Am 27.11.2024  fand in der Zeit von 13:30-18 Uhr der 9. Fachtag Kinderschutz mit dem Thema "Kinderschutz in Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule" im Kulturforum der Gesamtschule Dabendorf statt. Mit mehr als 150 Teilnehmenden wurde der Fachtag gut angenommen. Die neuen Unterlagen zum Kinderschutzordner sind weiter unten bereits eingestellt.

Die Präsentationen und die Evaluation sind unter Veranstaltungen - 9. Fachtag Kinderschutz - eingestellt.

Kobra.net  hat eine Handreichung zur Entwicklung eines Schutzkonzeptes für Schulen im Land Brandenburg herausgegeben. Als Download ist sie unter www.kobranet.de/kinderschutz-in-der-schule zu finden.

Zusammenarbeit mit der Schulaufsichtsbehörde

Bis Herbst 2014 war das staatliche Schulamt Wünsdorf für die Schulen im Landkreis Teltow-Fläming zuständig. Zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming und dem Staatlichen Schulamt Wünsdorf wurde 2011 eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Jugendamt und Schulen geschlossen. Sie hatte das Ziel, dass jede einzelne Schule mit dem Jugendamt eine Vereinbarung zum Kinderschutz abschließen möge.

Durch die strukturelle Änderung der Schulaufsichtsbehörde wurde im Herbst 2014 das staatliche Schulamt Wünsdorf aufgelöst und die Aufgaben wurden vom Landesamt für Schule und Lehrerbildung, Regionalstelle Brandenburg an der Havel für die Schulen im Landkreis Teltow-Fläming übernommen. Die Zusammenarbeit wurde erneut beraten. Im Ergebnis erfolgt eine neue Vereinbarung, die das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung für alle Schulen im Landkreis verbindlich regelt. Für alle Schulen ist ein einheitliches Verfahren vorgegeben, das seit dem Schuljahr 2015/2016 angewendet wird.

Nach erneuter Umstrukturierung nennt sich die Behörde inzwischen Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel. Es ist mit einer Schulrätin/einem Schulrat ein Mitglied in der Steuerungsgruppe Kinderschutz.

Zusammenarbeit der Schulen mit der Jugendhilfe

Vertreter der Schulen beteiligen sich an den Regionalkonferenzen Kinderschutz in den verschiedenen Regionen. Alle Lehrkräfte im Landkreis Teltow-Fläming haben die Möglichkeit, das kostenfreie Fortbildungsangebot des Netzwerkes Kinderschutz und individuelle Inhouse-Fortbildungen zu nutzen. Alle Schulen haben von der Kinderschutzkoordinatorin einen, mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmten, Kinderschutzordner für ihre Arbeit im Falle der Sorge um das Wohl eines Schülers / einer Schülerin erhalten.

Wenn eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ zur Risikoeinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eingeschaltet werden soll, so können sich die Lehrkräfte an die beiden Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Landkreis wenden (siehe Infoblatt ieFk)

Kinderschutzordner

Seit 01.10.2015 war der erste Ordner für alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft verbindlich zu nutzen. Seit 27.11.2024 sind alle Dokumente überarbeitet und stehen allen Interessierten zur Verfügung.

Aufbau/Materialien des Kinderschutzordners

Deckblatt

Kooperationsvereinbarung

Handlungsleitfaden

Vordruck Information der Schulleitung an das JA TF (eine Entbindung der Schweigepflicht gem. § 203 StGB ist anzufügen)

Schulinterner Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Beobachtungsbogen zur Prüfung des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung

Hinweise zur Erkennung von Kindeswohlgefährdungen

Liste „gewichtige Anhaltspunkte“

Dokumentation der Fallberatung mit Maßnahmeplanung (Vorlage)

Dokumentation Elterngespräch (Vorlage)

Schulnetzwerkkarte (Muster)

Mitteilungsbogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (verbindliche Vorlage)

Kontakt

Landkreis Teltow-Fläming
Jugendamt, Kinderschutzkoordination
Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
www.teltow-flaeming.de

Kinderschutz

☎ 03371 608 3520 (Di - Do)
🖷 03371 608 9005

Frühe Hilfen - Familienförderung

i. V. Heike Becker-Heinrich
☎ 03371 608 3520 (Di - Do)
🖷 03371 608 9005

Kontaktaufnahme bitte vorrangig per E-Mail

 

Kinder- und Jugendnotruf TF

0800 45 67 809

 

 

Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Anlage 1 zur Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

 

Kontaktdatenliste Jugendamt Teltow-Fläming (Auszug)

Kontaktdatenliste (Auszug)

Kontaktdatenbogen