Kindertagespflegepersonen unterliegen dem SGB VIII, § 8a Abs. 5, sowie dem Fachkräftegebot nach § 72a SGB VIII und schließen verpflichtend mit der Kreisverwaltung Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im Kinderschutz ab.
KiTas erbringen Leistungen der Jugendhilfe, somit ist der Landkreis verpflichtet, mit den Trägern der KiTas Vereinbarungen nach § 8a Abs. 4 und § 72a SGB VIII abzuschließen. Diese Vereinbarungen regeln das interne Vorgehen und die Zusammenarbeit beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
Träger der ambulanten und stationären Jugendhilfe schließen ebenfalls Vereinbarungen gemäß § 8a SGB VIII und § 72a SGB VIII ab, um die Zusammenarbeit beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu regeln.
Muster der Kooperationsvereinbarungen und Anlagen, wie auch weitere Materialien zum Kinderschutz sind nachfolgend als PDF eingestellt.
Interner Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung
Kooperationsvereinbarung mit Tagespflegepersonen
Mitteilungsbogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Rahmenkonzeption zur Hinzuziehung einer "insoweit erfahrenen Fachkraft"
Ein Schutzkonzept ist von jeder Kindertagespflegeperson persönlich & individuell zu erstellen.
Präsentation: Fachtag Kinderschutz in der Kindertagespflege
Präsentation: Fortbildung zum Kinderschutz in der Kindertagespflege
Kooperationsvereinbarung mit Trägern der Jugendhilfe
Mitteilungsbogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt Teltow-Fläming
Rahmenkonzeption zur Hinzuziehung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“
Schema zur Prüfung eines erweiterten Führungszeugnisses
Landkreis Teltow-Fläming
Jugendamt, Kinderschutzkoordination
Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
www.teltow-flaeming.de
☎ 03371 608 3520 (Di - Do)
🖷 03371 608 9005
h.becker-heinrich@teltow-flaeming.de
i. V. Heike Becker-Heinrich
☎ 03371 608 3520 (Di - Do)
🖷 03371 608 9005
familienfoerderung@teltow-flaeming.de
Kontaktaufnahme bitte vorrangig per E-Mail
0800 45 67 809

Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Anlage 1 zur Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung