Was tun, wenn ein Kind in Gefahr ist?

Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, Kindeswohlgefährdung zu erkennen und die richtigen Schritte zu unternehmen, um Kindern und Jugendlichen zu helfen.

 

Welche Formen der Kindeswohlgefährdung gibt es?

Vernachlässigung des körperlichen Kindeswohls
Mangelhafte Versorgung und Pflege wie unzureichende Ernährung, Pflege und Kleidung, Mangel an Gesundheitsfürsorge und Unterlassen ärztlicher Behandlung. Zu geringe Beaufsichtigung und Zuwendung. Unzureichender Schutz vor Risiken und Gefahren.
Einem hohen Gefährdungsrisiko für Leben und Gesundheit sind Säuglinge und Kleinkinder, aber auch Kinder mit Behinderung ausgesetzt, die in besonderem Maße auf Fürsorge und Schutz angewiesen sind und keine oder kaum Möglichkeiten der Selbsthilfe haben.

Vernachlässigungdes seelischen Kindeswohls (emotionale Vernachlässigung)
Ein unzureichendes oder ständig wechselndes und dadurch nicht verlässliches, tragfähiges emotionales Beziehungsangebot.
Mangel an Aufmerksamkeit und emotionaler Zuwendung; Nichteingehen auf Bedürfnisse des Kindes; Unterlassen angemessener Erziehung.

Vernachlässigungder geistigen Entwicklung
Mangel an Entwicklungsimpulsen und Förderung der Bildung, u.a. das Desinteresse der Eltern am regelmäßigen Schulbesuch des Kindes.

Körperliche Misshandlung / Gewalt
Direkte Gewalteinwirkung auf das Kind durch Schlagen, Treten, Herunterstoßen, Schütteln, Beißen, Würgen, Verbrennen, Verätzen, Vergiftungen, Untertauchen in Wasser, Stichverletzungen zufügen, der Kälte aussetzen. Die Mehrzahl der körperlichen Misshandlungen hinterlässt sichtbare Spuren auf der Haut.
Körperliche Symptome: Verletzungen an untypischen Stellen (die sich ein Kind durch Sturz etc. nicht selbst zugezogen haben kann), blaue Flecken, Handabdrücke, Abdrücke von Gegenständen, Abschürfungen, Bissspuren, Striemen, Platzwunden, Verbrennungen (an ungewöhnlichen Körperstellen), Kopfverletzungen, Schädel-, Knochen-, Rippenbrüche, Verletzungen innerer Organe, Schädigungen des Zentralen Nervensystems (ZNS).
Durch Misshandlungen verursachte gravierende Schädigungen des Zentralnervensystems (ZNS) sind die häufigste misshandlungsbedingte Todesursache (z.B. durch Schütteltrauma).
Verletzungen des Bauchraumes und des Brustkorbes kommen zwar selten vor, jedoch sind sie nach den Verletzungen des ZNS die zweithäufigste Todesursache – nicht zuletzt deshalb, da wegen schleichender Symptomatik ärztliche Hilfe zu spät aufgesucht wird.

Psychische Misshandlung / Gewalt
Zurückweisung, Ablehnung und Herabsetzung des Kindes, Verängstigung, Terrorisierung und Isolierung, (dauerhaftes alltägliches) Beschimpfen, Verspotten, Erniedrigen, Liebesentzug, Einsperren, Sündenbockrolle, Überforderung durch unangemessene Erwartungen.
Soziale Isolierung, Einschüchterung, vielfältige massive Bedrohungen einschließlich Todesdrohungen. Symbiotische Bindung des Kindes durch einen Elternteil.

Sexueller Kindesmissbrauch / sexuelle Gewalt
Sexuelle Handlungen mit Körperkontakt, Vorzeigen pornografischen Materials durch eine erwachsene oder wesentlich ältere jugendliche Person, oft unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen. Sexueller Missbrauch ist immer auch mit seelischer und körperlicher Gewalt verbunden.

Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom
Als subtile Spielform der Kindesmisshandlung manipulieren und erzeugen fürsorglich erscheinende Mütter (viel seltener Väter) Krankheitssymptome bei ihren Kindern durch Verabreichung von Medikamenten/Abführmitteln, absichtliche Verletzungen und Verätzungen, Vorenthalten von Nahrung etc., stellen sie damit immer wieder Ärzten vor und lösen vielfache medizinische Untersuchungen und inadäquate therapeutische Behandlungen aus.

Adoleszenzkonflikte
Fehlende Akzeptanz der wachsenden Fähigkeit und des wachsenden Bedürfnisses des Kindes zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln (§ 1626 Abs. 2 BGB)
Auseinandersetzungen zwischen Eltern und ihren heranwachsenden Kindern.
Ablösungs- und Autonomiekonflikte, die nicht generell problematisch sind, sondern bis zu einem bestimmten Grad zum Prozess des Erwachsenwerdens dazu gehören, können nicht gelöst werden, sondern eskalieren und verhindern die Verwirklichung altersgemäßer Bedürfnisse nach autonomer Lebensführung.

Spezifische Formen der Kindeswohlgefährdung bei Trennung/Scheidung
Missbrauch des Sorgerechts: Instrumentalisierung des Kindes in Elternkonflikten
Kinder werden in Streit und Auseinandersetzungen zwischen den Eltern hinzugezogen und für Interessen der Eltern instrumentalisiert. Häufig handelt es sich um eskalierende Trennungskonflikte.

Missbrauch des Sorgerechts: Vereitelung von Umgangskontakten
Der sorgeberechtigte Elternteil verhindert den für die gesunde Entwicklung des Kindes erforderlichen Kontakt und Beziehungsaufnahme des Kindes zu umgangsberechtigten Personen wie zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, Großeltern oder anderen.

Woran kann man Kindeswohlgefährdung erkennen?

Die Symptome und Folgen von Vernachlässigung und Misshandlung zeigen sich – neben den offenkundigen Verletzungen durch körperliche Misshandlung – in einer großen Bandbreite von Entwicklungsstörungen, psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten, dissozialem und delinquentem Verhalten (aus Opfern werden Täter), Alkohol- und Drogenabhängigkeit, Suizidgefährdung und selbstschädigendem Verhalten.
Die nachfolgend beschriebenen „gewichtigen“ Anhaltspunkte (Indikatoren) sind Beispiele für beobachtbare und wahrnehmbare Hinweise. Sie dienen als Grundlage für die Gefährdungseinschätzung und das daraus erforderliche Handeln.
Diese Indikatorenliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird sein, dass nicht alle möglichen Gefährdungssituationen berücksichtigt sind, daher ist die Liste keinesfalls abschließend zu betrachten.
Ziel der Indikatorenliste ist es, sowohl zu einer größeren Verlässlichkeit von individuellen Einschätzungen beizutragen als auch eine wichtige Grundlage zur Erzielung intersubjektiver Einschätzungen im Rahmen der kollegialen Beratung zu schaffen.

Vernachlässigungs- und Misshandlungssymptome können sein auf der Ebene der

  • Körperlichen Entwicklung: Untergewicht, Übergewicht, Minderwuchs, allgemeine
    Krankheitsanfälligkeit, körperliche Fehlentwicklungen, verzögerte motorische Entwicklung etc.
  • Kognitiven Entwicklung: Sprachprobleme, retardierte Sprachentwicklung, geistige Fehlentwicklung etc.
  • Psychischen Entwicklung: psychiatrische Auffälligkeiten, Hyperaktivität, Inaktivität/Mattigkeit, gestörte Wach- und Schlafphasen, Hospitalismus-Erscheinungen (Kopfschlagen, Jaktationen etc.)
  • Sozialen Entwicklung: Fehlentwicklungen im Sozialverhalten, Distanzlosigkeit, Aggressivität, Depressionen, Ängste etc.
  • Frühe Beziehungs- und Bindungsstörungen (frühkindliche Deprivation):
    Häufig in Kontakt mit der Jugendhilfe kommen Kinder mit dem Syndrom der frühen Beziehungs- und Bindungsstörungen. Diese Störungen, die vor allem auf ausgeprägte elterliche Vernachlässigung und Misshandlung zurückgeführt werden, äußern sich in massiven Kontaktstörungen mit sehr widersprüchlichen Reaktionen zwischen Distanzlosigkeit und Angst und Misstrauen in sozialen Beziehungen, Selbst- und Fremdaggressionen, depressiven Gefühlslagen.

Anhaltspunkte beim Kind oder Jugendlichen:

  • nicht plausibel erklärbare sichtbare Verletzungen (auch Selbstverletzungen),
  • körperliche oder seelische Krankheitssymptome (Einnässen, Ängste, Zwänge, etc.),
  • unzureichende Flüssigkeits- und/oder Nahrungszufuhr,
  • fehlende, aber notwendige ärztliche Vorsorge und Behandlung,
  • Zuführung gesundheitsgefährdender Substanzen,
  • für das Lebensalter mangelnde Aufsicht,
  • Hygienemängel (Körperpflege, Kleidung etc.),
  • unbekannter Aufenthalt (Weglaufen, Streunen etc.),
  • fortgesetzte unentschuldigte Schulversäumnisse,
  • Gesetzesverstöße.

Äußere Erscheinung:

  • massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen (z. B. Blutergüsse, Striemen, Narben, Knochenbrüche, Verbrennungen, Verbrühungen, Selbstverletzendes Verhalten, Suizidversuche) ohne erklärbare oder nachvollziehbare Ursache
  • häufige Krankenhausaufenthalte aufgrund von angeblichen Unfällen
  • Schlechter körperlicher Zustand, wiederholte / anhaltende Erkrankungen (z.B. der Haut, Atemwege etc.) ohne medizinische Versorgung,
  • Chronische Erkrankung oder Behinderung, Verzögerungen der motorischen, sprachlichen oder geistigen Entwicklung ohne medizinische Abklärung bzw. Versorgung,
  • starke Unterernährung, Ess- und Fütterprobleme oder massive Essstörungen
  • Fehlen jeder Körperhygiene (z. B. Schmutz- und Kotreste auf der Haut des Kindes/ faulende Zähne)
  • mehrfach völlig witterungsunangemessene oder völlig verschmutzte Bekleidung

Verhalten des Kindes:

  • deutliche und auffällige Verhaltensänderungen des Kindes z.B. Kind wirkt auffallend zurückgezogen, ruhig, teilnahmslos, zeigt mangelndes Interesse an der Umwelt, anhaltende traurige Verstimmung (depressiv); - Aggressives Verhalten, mangelnde Frustrationstoleranz, wiederholte oder schwere gewalttätige und/ oder sexuelle Übergriffe gegen Personen; auffälliges Kontaktverhalten zu Gleichaltrigen und/ oder Erwachsenen, unsicheres/wechselndes Beziehungsverhalten (Nähe- /Distanzproblematik), instabiler oder fehlender Blickkontakt,
  • Rausch- und/oder Benommenheitszustände, unkoordinierte Handlungen (Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten)
  • offensichtliches ständiges oder häufiges Fernbleiben von der Schule, Schulverweigerung, Verweigerung der Mitwirkung in der Schule.
  • wiederholter Aufenthalt zu altersunangemessenen Zeiten ohne Erziehungsperson in der Öffentlichkeit (z. B. nachts allein auf dem Spielplatz)
  • Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten (z. B. Stricher-Szene, Lokale aus der Prostitutions-Szene, Spielhalle, Nachtclub)
  • Fernbleiben vom elterlichen Haus/von der elterlichen Wohnung
  • Weglaufen aus dem häuslichen Bereich, ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten
  • Äußerungen des Kindes, die auf Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung hinweisen
  • Häufung selbst durchgeführter Straftaten
  • wiederholte oder schwere gewalttätige und/oder sexuelle Übergriffe gegen andere Personen

Psychosoziale Entwicklung des Kindes:

  • Auffälligkeiten
  • Aggressionen
  • Konzentrationsschwäche
  • Hyperaktivität
  • Distanzlosigkeit
  • Kinderpsychiatrische/kinderpsychologische Behandlung
  • hohes Gewaltpotential
  • Straffälligkeit
  • nächtliches Fernbleiben von zu Hause
  • Hinweise auf gestörtes Essverhalten
  • Anzeichen für sexualisiertes Verhalten
  • Anzeichen für stoffliches Suchtverhalten

Anhaltspunkte in Familie und Lebensumfeld:

  • Gewalttätigkeiten in der Familie,
  • sexuelle oder kriminelle Ausbeutung des Kindes oder Jugendlichen,
  • Eltern psychisch krank oder suchtkrank, körperlich oder geistig beeinträchtigt,
  • Familie in finanzieller bzw. materieller Notlage,
  • desolate Wohnsituation (Vermüllung, Wohnfläche, Obdachlosigkeit),
  • traumatisierende Lebensereignisse (Verlust eines Angehörigen, Unglück etc.),
  • schädigendes Erziehungsverhalten und mangelnde Entwicklungsförderung durch Eltern,
  • soziale Isolierung der Familie,
  • desorientierendes soziales Milieu bzw. desorientierende soziale Abhängigkeiten.

Verhalten der Erziehungspersonen in und außerhalb der häuslichen Gemeinschaft:

  • wiederholte oder schwere Gewalt zwischen den Erziehungspersonen
  • nicht ausreichende oder völlig unzuverlässige Bereitstellung von Nahrung
  • massive oder häufige Gewalt gegenüber dem Kind (z. B. Schütteln, Schlagen, Einsperren)
  • häufiges massives Beschimpfen, Ängstigen oder Erniedrigen des Kindes
  • Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu Gewalt verherrlichenden oder pornografischen Medien
  • Verweigerung der Krankenhausbehandlung oder der Förderung entwicklungsverzögerter oder behinderter Kinder
  • Isolierung des Kindes (z. B. Kontaktverbot zu Gleichaltrigen, zu Bezugspersonen)
  • mangelnde Fähigkeit zur Eigenkontrolle von Aggression und Wut;
  • unangemessene emotionale Interaktion mit dem Kind (z.B. schroffer/ kühler Umgangston, Kind als Partner),
  • Ignoranz der kindlichen Bedürfnissen/ der altersentsprechenden Autonomiebedürfnisse;
  • Fehlende Bereitschaft oder Fähigkeit zur Abwendung der Gefährdung.

Familiäre Situation

  • drohende Obdachlosigkeit

  • Verletzung der Aufsichtspflicht durch Alleinlassen von Kindern oder Einsatz ungeeigneter Dritte (z.B. ältere Geschwisterkinder, alkoholisierte oder unter Medikamenten/ Drogen stehende Aufsichtsperson);

  • Missbrauch des Kindes zur Begehung von Straftaten oder anderen verwerflichen Taten;

  • Akute psychische Erkrankung eines Elternteils/beider Eltern

Persönliche Situation der Erziehungspersonen der häuslichen Gemeinschaft:

  • häufige berauschte und/oder benommene bzw. eingeschränkt steuerungsfähige Erscheinung, die auf massiven verfestigten Drogen-, Alkohol bzw. Medikamentenmissbrauch hindeutet
  • Eigene Gewalterfahrung/ wiederholte oder schwere Gewalt zwischen den Erziehungspersonen
  • Psychische Störungen bspw. in Form eines stark verwirrten Erscheinungsbildes;

Wohnsituation:

  • Hinweise darauf, dass die Wohnung stark vermüllt, völlig verdreckt ist oder Spuren äußerer Gewaltanwendung (z. B. stark beschädigte Türen) aufweist
  • Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt (z. B. durch defekte Stromkabel oder Steckdosen, unverschlossene Reinigungsmittel, alkoholische Getränke,  Herumliegen von Medikamenten, „Spritzbesteck“)
  • Fehlen von eigenem Schlafplatz
  • Fehlen von jeglichem Spielzeug des Kindes
  • Unangemessene Tierhaltung im Wohnraum

Elterliche Fürsorge:

  • Kind ist körperlich ungepflegt
  • Nicht witterungsentsprechende Kleidung
  • mangelnde/unpassende Kleidergröße
  • unsauber und ungepflegte Kleidung
  • unzureichende Versorgung
  • ärztliche Versorgung wird unzureichend gewährt
  • (Unterrichts-) materialien sind selten/nicht vorhanden (z.B. Windeln, Essen, Trinken, Schultasche, Hefte, Stifte)
  • Eltern arbeiten nicht mit der Tagespflege/Kita/Schule zusammen
  • Eltern nehmen Termine in der Tagespflege/Kita/Schule nicht wahr
  • altersentsprechende Aufsichtspflicht ist nicht gegeben
  • Anzeichen für physische Gewalt (z.B. blaue Flecken, Striemen, Verbrennungen)
  • Anzeichen für psychische Gewalt (z. B. Angst vor Elternteil, ängstlich, verschreckt, Rückzugstendenzen)

familiäre Risikofaktoren:

  • Erkrankung der Eltern/eines Elternteils
  • Behinderung der Eltern/eines Elternteils
  • Suchtverhalten der Eltern/eines Elternteils
  • Arbeitslosigkeit
  • Verschuldung
  • Teilnahme an kostenpflichtigen Veranstaltungen möglich?
  • Überforderung der Personensorgeberechtigten
  • Belastung durch Trennungs-Scheidungskonflikte
  • kein eigener Wohnraum/ unzureichender Wohnraum
  • unhygienische, gesundheitsgefährdende Wohnbedingungen

Anhaltspunkte zur mangelnden Mitwirkungsbereitschaft und -fähigkeit:

  • Kindeswohlgefährdung durch Erziehungs- oder Personensorgeberechtigte nicht abwendbar,
  • fehlende Problemeinsicht,
  • unzureichende Kooperationsbereitschaft,
  • mangelnde Bereitschaft, Hilfe anzunehmen,
  • bisherige Unterstützungsversuche unzureichend, 
  • frühere Sorgerechtsvorfälle.

Was ist zu tun, wenn ein Kind in Gefahr ist?

Hinschauen - Reagieren!

Was kann ich selbst tun?

Aufmerksam sein
Achten Sie auf Ihre Umgebung, vertrauen Sie auf das, was Sie hören, sehen und fühlen.

Verbündete suchen
Vier Augen sehen mehr, vier Ohren hören mehr als zwei. Tauschen Sie sich aus.

Beobachtungen notieren
Das gibt Sicherheit und kann als Information an Fachleute weitergegeben werden.

Ruhe bewahren
Das Erkennen seelischer, körperlicher oder sexueller Misshandlung ist meist ein langwieriger Prozess.

Da sein
Hören Sie zu, wenn Kinder/Jugendliche mit Ihnen sprechen, (un)eindeutige Aussagen treffen, sich Ihnen anvertrauen, Sie um Hilfe bitten…

Hilfe holen
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit Ihren Vermutungen oder Ihrem Wissen umgehen sollen, wenden Sie sich an Fachleute und holen sich Unterstützung.

Hilfe anbieten
Bieten Sie dem Kind oder Jugendlichen die Kontaktaufnahme und Begleitung zu den Fachstellen an. Benennen Sie den betroffenen Familien Ansprechpartner und begleiten Sie sie zum Erstkontakt. Falls Sie selbst Hilfe leisten können, seien Sie bereit.

Dritte einschalten
Sie können sich an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming, die Polizeidienststellen im Landkreis und an die Gerichte wenden.
Bedenken Sie immer, dass das Wohl des Kindes/Jugendlichen im Vordergrund steht. Es ist eine schwere Entscheidung, abzuwägen, was das Beste für ein Kind oder einen Jugendlichen ist. Daher empfehlen wir immer, sich zuerst Unterstützung zur Entscheidungsfindung zu holen.

Kinderschutz - Wer ist zuständig?

Kinderschutz ist nicht nur Sache von Behörden, Institutionen oder Netzwerken. Wir alle haben das Recht und die Pflicht, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen.

Jugendamt
Das Jugendamt kann den Eltern und ihren Kindern und Jugendlichen Beratung und Unterstützung anbieten, um eine Gefährdung zu verhindern oder abzuwenden. Es hat die Verantwortung, unverzüglich zu handeln, wenn eine Kindeswohlgefährdung gemeldet wird.

Familiengericht
Das Familiengericht hat bei Feststellung einer Kindeswohlgefährdung in das elterliche Sorgerecht einzugreifen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Es kann den Eltern Auflagen und Weisungen zur Erziehung und Förderung erteilen. Sind solche Maßnahmen erfolglos geblieben oder ist anzunehmen, dass sie zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung nicht ausreichen, kann die elterliche Sorge teilweise oder insgesamt entzogen werden.

Polizei
Die Polizei ist eine Gefahrenabwehrbehörde und zuständig für die Verhütung von Straftaten. Die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ist eine Straftat gemäß § 171 Strafgesetzbuch, ebenso wie die Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 Strafgesetzbuch. Die Polizei hat Möglichkeiten zur sofortigen Krisenintervention, um Kinder aus der Gefahrensituation zu nehmen und sie zu schützen.

Wer sind die Ansprechpartner in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming?

Jugendamt

☎ 03371 608 3401
 03371 608 9005
jugendamt(at)teltow-flaeming.de

Die Kreisverwaltung Teltow-Fläming bietet einen eigenen Kinder- und Jugendnotruf.
Er ist rund um die Uhr erreichbar: 0800 4567809.

Imke Hübner
Leiterin Sachgebiet Sozialpädagogischer Dienst

☎ 03371 608 3500

sozialpaedagogischerdienst@teltow-flaeming.de
i.huebner(at)teltow-flaeming.de

Heike Becker-Heinrich
Koordinatorin des Netzwerkes Kinderschutz

☎ 03371 608 3520 (di-do)
h.becker-heinrich(at)teltow-flaeming.de

Welche Kinder- und Jugendeinrichtungen mit Inobhutnahme-Plätzen gibt es?

Anfragen zur Inobhutnahme erfolgen immer unter Einschaltung des Sozialpädagogischen Dienstes des Jugendamtes. Außerhalb der Sprechzeiten ist der Kinder- und Jugendnotruf 0800 456 78 09 zu nutzen.

Einrichtungen sind:

Leben(s)zeit gGmbH – Einrichtung zur Ionobhutnahme
☖ Haag 5
14943 Luckenwalde

Trebbiner Kinder- und Jugendheim e. V.
☖ Bergstraße 11
14959 Trebbin
☎ 03373 115 305

Märkisches Kinder- und Jugenddorf e. V.
☖ Salvador-Allende-Straße 22
14974 Ludwigsfelde
☎ 03378 202 782

An welche Erziehungs- und Familienberatungsstellen kann ich mich wenden?

DRK-Erziehungs- und Familienberatungsstelle
☖ Straße der Friedens 15
14943 Luckenwalde
☎ 03371 610 542

AWO-Erziehungs- und Familienberatungsstelle
☖ Marktplatz 8
15806 Zossen
☎ 03377 302 272

Welche Notrufe gibt es?

Notrufe / NotdienstTelefonnummer
Feuerwehr und Rettungsdienst112
Polizei110
Krankenhaus Ludwigsfelde03378  828-0
Krankenhaus Luckenwalde03371 699-0
Giftnotruf (24 h)030 19240
Drogennotruf030 19237
Kinder- und Jugendnotruf TF (24 h kostenfrei)0800 4567809
Kindertelefon (bundesweit)0800 111 0 333
Elterntelefon (bundesweit)0800 111 0 550

Welche Gerichte sind für Kinderschutzfragen in Teltow-Fläming zuständig?

Amtsgericht Luckenwalde
☖ Lindenallee 16
14943 Luckenwalde
☎ 03371 601-0

Amtsgericht Zossen
☖ Gerichtsstraße 10
15806 Zossen
☎ 03377 307-0

Mitteilungsbogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Wozu dient der Mitteilungsbogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
Der Mitteilungsbogen wurde vom Netzwerk Kinderschutz TF entwickelt. Mit seiner Hilfe werden im Verdachtsfall alle wesentlichen Informationen erfasst. Er hilft Ihnen, alle wesentlichen Infos mitzuteilen und dem Jugendamt zur ersten Einschätzung des Gefährdungsrisikos.

Zum Download:

Mitteilunsgbogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung


Wer nutzt den Bogen?
Alle Bürger des Landkreises Teltow-Fläming, die einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben. Dazu gehören neben Privatpersonen auch Fachleute aus der Jugendhilfe, Medizin, Schule, …
Wann nutze ich den Bogen?
… als Privatperson, wenn ich einen Verdacht habe, dass das Wohl des Kindes / Jugendlichen gefährdet ist und ich selbst nicht helfen kann.
…als Fachkraft, wenn meine bereits ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefährdung abzuwenden, oder wenn die Personensorgeberechtigten die Hilfen ablehnen.

Was muss ich mitteilen?
Privatpersonen:
… das, was Sie wissen. Alle anderen Felder bleiben leer. Je mehr Infos Sie geben können, desto besser ist eine erste Gefährdungseinschätzung durch das Jugendamt möglich.
Als Privatperson haben Sie auch die Möglichkeit, eine anonyme Mitteilung zu machen. Wenn möglich ist gerne eine Mitteilung mit Kontaktdaten gewünscht, um ggf. Rücksprache zu nehmen.

Fachkräfte der Jugendhilfe
Fachkräfte der Jugendhilfe müssen vorab nach ihrem internen Verfahren im Kinderschutz gehandelt haben (Beachte: Einschaltungspflicht „insoweit erfahrene Fachkraft“)
Die Mitteilung erfolgt unter Angabe der zuständigen Mitarbeiter mit Kontaktdaten.
Eigene Dokumentationen können angefügt werden. Möglichst präzise beschreibende Angaben sind erwünscht.

Andere Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
… haben vorab die Möglichkeit zur Risikoeinschätzung eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzu zu ziehen.
Die Mitteilung erfolgt unter Angabe der zuständigen Mitarbeiter mit Kontaktdaten.
Eigene Dokumentationen können angefügt werden. Möglichst präzise beschreibende Angaben sind erwünscht.

Wie nutze ich den Mitteilungsbogen?
Er kann am Bildschirm ausgefüllt, gespeichert und als E-Mail-Anhang verschickt werden. Sie können den Mitteilungsbogen natürlich auch ausdrucken, von Hand ausfüllen und per Post versenden oder faxen.

Wohin sende ich den Mitteilungsbogen?

Jugendamt
Landkreis Teltow-Fläming

☖ Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
jugendamt(at)teltow-flaeming.de

Imke Hübner
Leiterin Sachgebiet Sozialpädagogischer Dienst

☎ 03371 608 3500

sozialpaedagogischerdienst@teltow-flaeming.de
i.huebner(at)teltow-flaeming.de