Schutzauftrag in Schulen

Schulen haben einen eigenen Auftrag zur Umsetzung des Kinderschutzes. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich  auf Landesebene im Brandenburgischen Schulgesetz, auf Bundesebene im Bundeskinderschutzgesetz und seit 2021 auch im Kinder-Jugendstärkungsgesetz.

Im Landkreis wird am 27.11.2024 der 9. Fachtag Kinderschutz speziell für die Zielgruppe der Schulen durchgeführt werden.

 

Zusammenarbeit mit der Schulaufsichtsbehörde

Bis Herbst 2014 war das staatliche Schulamt Wünsdorf für die Schulen im Landkreis Teltow-Fläming zuständig. Zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming und dem Staatlichen Schulamt Wünsdorf wurde 2011 eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Jugendamt und Schulen geschlossen. Sie hatte das Ziel, dass jede einzelne Schule mit dem Jugendamt eine Vereinbarung zum Kinderschutz abschließen möge.

Durch die strukturelle Änderung der Schulaufsichtsbehörde wurde im Herbst 2014 das staatliche Schulamt Wünsdorf aufgelöst und die Aufgaben wurden vom Landesamt für Schule und Lehrerbildung, Regionalstelle Brandenburg an der Havel für die Schulen im Landkreis Teltow-Fläming übernommen. Die Zusammenarbeit wurde erneut beraten. Im Ergebnis erfolgt eine neue Vereinbarung, die das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung für alle Schulen im Landkreis verbindlich regelt. Für alle Schulen ist ein einheitliches Verfahren vorgegeben, das seit dem Schuljahr 2015/2016 angewendet wird.

Nach erneuter Umstrukturierung nennt sich die Behörde inzwischen Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel. Es ist mit einer Schulrätin/einem Schulrat ein Mitglied in der Steuerungsgruppe Kinderschutz.

Zusammenarbeit der Schulen mit der Jugendhilfe

Vertreter der Schulen beteiligen sich an den Regionalkonferenzen Kinderschutz in den verschiedenen Regionen. Alle Lehrkräfte im Landkreis Teltow-Fläming haben die Möglichkeit, das kostenfreie Fortbildungsangebot des Netzwerkes Kinderschutz und individuelle Inhouse-Fortbildungen zu nutzen. Alle Schulen haben von der Kinderschutzkoordinatorin einen, mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmten, Kinderschutzordner für ihre Arbeit im Falle der Sorge um das Wohl eines Schülers / einer Schülerin erhalten.

Wenn eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ zur Risikoeinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eingeschaltet werden soll, so können sich die Lehrkräfte an die beiden Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Landkreis wenden (siehe Infoblatt ieFk)