Einschaltung einer "insoweit erfahrenen Fachkraft" nach § 8a (4) SGB VIII
Gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) haben Träger von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, vereinbarungsgemäß sicherzustellen, dass deren Fachkräfte bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos eine "insoweit erfahrene Fachkraft" hinzuziehen.
Dies sind zum Beispiel:
- Tagespflegepersonen,
- Mitarbeiter in Kindertagesstätten,
- in ambulanten und stationären Einrichtungen der Jugendhilfe.
Zunächst sind die trägerinternen „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ zu nutzen.
Infoblatt ieFk nach § 8a SGB VIII
Bei Bedarf der Einschaltung einer externen "insoweit erfahrenen Fachkraft", wenden Sie sich bitte vorrangig per E-Mail an die Kinderschutzkoordination des Landkreises Teltow-Fläming:
Heike Becker-Heinrich
Kinderschutzkoordination☎ 03371 608 3520
h.becker-heinrich(at)teltow-flaeming.de
Inhalt der Rahmenkonzeption
zur Tätigkeit der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (ieFk) im Landkreis Teltow-Fläming
- Allgemeines
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgabenspektrum der "insoweit erfahrenen Fachkraft"
- Fachliche Verantwortung der "insoweit erfahrenen Fachkraft"
- Rolle der "insoweit erfahrenen Fachkraft"
- Zuständigkeit und Ansiedelung der "insoweit erfahrenen Fachkraft"
- Qualifikation der "insoweit erfahrenen Fachkraft"
- Durchführung des Beratungsprozesses
- Dokumentation
- Datenschutz
- Inanspruchnahme und Finanzierung der "insoweit erfahrenen Fachkraft"
- Qualitätsentwicklung
- Kooperation und Evaluation
Rahmenkonzeption zur Tätigkeit der "insoweit erfahrenen Fachkraft" (ieFk)
Eigendokumentation der "insoweit erfahrenen Fachkraft" (ieFk) im Landkreis TF
Evaluationsvorlage der Arbeit als "insoweit erfahrene Fachkraft" (ieFk) im Landkreis TF
Termine Arbeitskreis insoweit erfahrene Fachkraft
jeweils von 13-16 Uhr bei verschiedenen Trägern
- 24.01.2024, Lebenszeit gGmbH, Haag 5, 14943 Luckenwalde, 1.OG
- 10.04.2024, Seeschule Rangsdorf, Stauffenberallee 6, 15834 Rangsdorf
- 10.07.2024, Märkisches Kinderdorf, Salvador-Allende-Str. 22, 14974 Ludwigsfelde
- 16.10.2024, ASB, Nordhag 17, 15936 Dahme/Mark
Einschaltung einer "insoweit erfahrenen Fachkraft" nach § 8b (1) SGB VIII und nach § 4 (2) KKG
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben die Möglichkeit zur Einschätzung eines Gefährdungsrisikos eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ beratend hinzu zu ziehen.
Zu diesen Personen gehören beispielsweise:
- Ärzte, Ärztinnen, Zahnärzte, Zahnärztinnen
- Hebammen, Entbindungspfleger
- Angehörige eines anderen Heilberufes,
- Berufspsychologen, Berufspsychologinnen
- Berater*innen in Suchtberatungsstellen,
- Schwangerschaftsberatungsstellen,
- Ehe- und Familienberatungsstellen,
- staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagogen, Sozialpädagoginnen
- wie auch Lehrkräfte/Schulleitungen die im Landkreis Teltow-Fläming tätig sind.
Diese wenden sich zur Einschaltung an eine der beiden Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Landkreis Teltow-Fläming:
DRK-Erziehungs- und Familienberatungsstelle
☖ Straße der Friedens 15
14943 Luckenwalde
☎ 03371 610 542
efb.luckenwalde(at)drk-flaeming-spreewald.de
AWO-Erziehungs- und Familienberatungsstelle
☖ Kirchstraße 1
15806 Zossen
☎ 03377 302 272
efb.zossen(at)awo-bb-sued.de
Weitere Informationen zur „insoweit erfahrenen Fachkraft erhalten Sie in der Rahmenkonzeption zur Tätigkeit der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ auf der nachfolgenden Seite.